
Datenschutz auf der Unternehmenswebseite – Website-Scan
Wer eine Webseite betreibt, muss auch hier den Datenschutz umsetzen.

Wer eine Webseite betreibt, muss auch hier den Datenschutz umsetzen.

Auf einer Webseite werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher muss auch eine Homepage die Vorgaben aus dem Datenschutz erfüllen. Wie ein Website-Scan bei der Umsetzung des Datenschutzes helfen kann, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Die Nichteinhaltung des Datenschutzes kann zu hohen Bußgeldern für Unternehmen führen. Gerade die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage zum Beispiel für Werbezwecke ist immer wieder ein großes Problem.

Cookie-Banner müssen DS-GVO-konform auf einer Homepage integriert werden. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie es nicht gehen sollte und welche Strafen man erwarten kann.

Der EuGH sorgt nun mit einem Urteil für Klarheit, ob die von der Schufa durchgeführten Auswertungen bzw. der dadurch entstandene Schufa-Score über eine Kreditvergabe entscheiden darf. Dabei beruft er sich auf Vorgaben aus dem Datenschutz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Hinweisgeber und Whistleblower schützen, wenn Sie Verstöße und Missstände melden. HinSchG und die Vorgaben im Datenschutz müssen dabei ineinandergreifen oder ergänzend beachtet werden.

Zwei Datenpannen gingen in der vergangenen Woche durch die Medien. Bei der Stadt Köln und einer großen Hotelkette gab es unrechtmäßige Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten.

Das Recht auf Auskunft ist ein wichtiges und grundlegendes Betroffenenrecht im Datenschutz. Dieses wurde nun durch ein Urteil des EuGHs noch einmal gestärkt. Grund genug dieses Betroffenenrecht aus der DS-GVO noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

Smarte Helfer im Haushalt werden immer beliebter. Katzenfutterautomaten, Smart-Speaker, Kameraüberwachung und viele andere Geräte, die meist über W-Lan-Verbindungen arbeiten, können aber für personenbezogene Daten ein großes Risiko darstellen. Was das für Unternehmen bedeuten kann, lesen Sie in unserem Blog-Artikel.

Das Team von Datenschutzberater.NRW wünscht ein frohes neues Jahr 2023!