
Informationspflichten im Datenschutz: Was Unternehmen wissen und beachten müssen
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Informationspflichten beachten.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Informationspflichten beachten.

Wer eine Webseite betreibt, muss auch hier den Datenschutz umsetzen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach der DS-GVO nur zulässig, wenn eine klare Rechtsgrundlage besteht. Die DS-GVO nennt dafür Erlaubnistatbestände – von der Einwilligung der betroffenen Person bis hin zu gesetzlichen Verpflichtungen oder berechtigten Interessen. Was das bedeutet, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift der Datenschutz und somit gilt es Betroffenenrechte umzusetzen.

Der Datenschutz muss von Unternehmen und Organisationen jeglicher Größe umgesetzt werden – kennen Sie die wichtigsten Vorgaben?

Bußgelder im Datenschutz können teuer werden – was Unternehmen und Organisationen tun können, um den Datenschutz einzuhalten und keine Bußgelder zu riskieren, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung sind ein zentraler Aspekt der Datenschutzgrundverordnung. Der Artikel 22 DS-GVO regelt, unter welchen Bedingungen solche Entscheidungen zulässig sind, wann sie verboten sind und welche Rechte betroffene Personen haben.

Der Datenschutzbeauftragte, egal ob intern oder extern, ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des Datenschutzes. Dabei ist es egal, ob der Datenschutzbeauftragte durch die gesetzlichen Vorgaben verpflichtend berufen werden muss oder freiwillig zur Umsetzung des Datenschutzes berufen wird.

Der Datenschutz muss von jedem umgesetzt werden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei ist dies unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens bzw. der Organisation. In unseren FAQs finden Sie erste wichtige Antworten um den Datenschutz.

Betroffenenanfragen oder Auskunftsersuchen sind ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Sie ermöglichen der betroffenen Person, die Verarbeitung ihrer Daten nachzuvollziehen.