
Datenschutz im Bewerbungsprozess sowie beim On- und Offboarding
Bewerber und Mitarbeiter sind Betroffene im Sinne des Datenschutzes. Entsprechend muss mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen werden, aber auch mit den Daten, die sie verarbeiten.

Bewerber und Mitarbeiter sind Betroffene im Sinne des Datenschutzes. Entsprechend muss mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen werden, aber auch mit den Daten, die sie verarbeiten.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Unternehmen müssen hier auch im Datenschutz einiges beachten und umsetzen. Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass unrechtmäßige Videoüberwachung auch zu einem Schadensersatz-Anspruch führen kann.

Mitarbeiter und Bewerber sind Betroffene im Sinne des Datenschutzes, da ihre personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. Was ist dabei zu beachten und wie setzt man den Datenschutz im Umgang mit Mitarbeiter- und Bewerberdaten um?

Mitarbeiterbefragungen gehören zu einer gut geführten HR-Politik dazu. Auch hier gilt es sich über die Einhaltung des Datenschutzes vor der Durchführung Gedanken zu machen.

HR-Abteilungen sind das Herz eines Unternehmens und ein wichtiger Ort, um den Datenschutz in einem Unternehmen umzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass auch die Mitarbeiter der Personalabteilung Vorgaben und Risiken bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten kennen.

Der neue Gesetzentwurf zum Thema Beschäftigtendatengesetz zeigt unterschiedliche Maßnahmen im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes auf. Wir möchten in diesem Blogartikel einen Blick auf mögliche Änderungen und Anpassungen legen.

Im Umgang mit Gesundheitsdaten stehen Verantwortliche im Datenschutz vor besondere Herausforderungen.

Der Datenschutz ist für alle verpflichtend, die personenbezogene Daten gem. der DS-GVO verarbeiten. Daher sollte grundsätzlich jeder Verantwortliche wissen, was Datenschutz bedeutet.

In der Regel werden bei der Arbeit mit Mitarbeitern und Bewerbern personenbezogene Daten verarbeitet. Daher gelten diese auch als Betroffene im Sinne des Datenschutzes. Hier gilt es die Informationspflicht zu beachten.

In der heutigen Zeit ist es meist möglich auch am Arbeitsplatz Internetzugänge privat zu nutzen. Dabei muss der Verantwortliche den Datenschutz des Nutzers und natürlich die IT-Sicherheit im Auge behalten.