
Datenschutz in der Hotelbranche – Sicherheitslücke beim Online-Check-in
Der Datenschutz muss auch in der Hotelbranche umgesetzt werden. Ein aktuelles Beispiel, was jetzt in den Medien bekannt wurde, zeigt auf, was es zu beachten gibt.

Der Datenschutz muss auch in der Hotelbranche umgesetzt werden. Ein aktuelles Beispiel, was jetzt in den Medien bekannt wurde, zeigt auf, was es zu beachten gibt.

Bußgelder im Datenschutz können teuer werden – was Unternehmen und Organisationen tun können, um den Datenschutz einzuhalten und keine Bußgelder zu riskieren, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Technische und organisatorische Maßnahmen sind mehr als nur Pflicht im Datenschutz. Warum? Das lesen Sie in unserem aktuellen Blog.

Die LDI NRW überprüft Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung des Datenschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Mitarbeiterschulungen. Dabei zeigt sich, wie wichtig der Umgang mit personenbezogenen Daten durch das Pflegepersonal zu Einhaltung des Datenschutzes ist.

Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung sind ein zentraler Aspekt der Datenschutzgrundverordnung. Der Artikel 22 DS-GVO regelt, unter welchen Bedingungen solche Entscheidungen zulässig sind, wann sie verboten sind und welche Rechte betroffene Personen haben.

Der Datenschutzbeauftragte, egal ob intern oder extern, ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des Datenschutzes. Dabei ist es egal, ob der Datenschutzbeauftragte durch die gesetzlichen Vorgaben verpflichtend berufen werden muss oder freiwillig zur Umsetzung des Datenschutzes berufen wird.

Der Datenschutz muss von jedem umgesetzt werden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei ist dies unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens bzw. der Organisation. In unseren FAQs finden Sie erste wichtige Antworten um den Datenschutz.

Betroffenenanfragen oder Auskunftsersuchen sind ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Sie ermöglichen der betroffenen Person, die Verarbeitung ihrer Daten nachzuvollziehen.

Mit der Einführung der E-Rechnung seit Januar 2025, haben sich auch die Anforderung an die GoBD-Grundsätze geändert. Daher hat das BMF jetzt eine zweite Änderung der Grundsätze veröffentlicht, welche zum 14. Juli mit der Veröffentlichung des Schreibens in Kraft tritt.

Mitarbeiter und Bewerber sind Betroffene im Sinne des Datenschutzes, da ihre personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. Was ist dabei zu beachten und wie setzt man den Datenschutz im Umgang mit Mitarbeiter- und Bewerberdaten um?