Datenschutz für Ärzte und Krankenhäuser
Datenschutz in Arztpraxis und Krankenhaus ist unverzichtbar. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an Ärzte und Kliniken beim Umgang mit sensiblen Patientendaten. Mit einer professionellen und praxisnahen Datenschutzlösung sichern Sie sich rechtlich ab und vermeiden Risiken.
Datenschutzberatung für Ärzte
Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Branche.
Das Gesundheitswesen ist keine Ausnahme, ganz im Gegenteil, Ärzte müssen besonders acht bei dem Umgang mit Patientendaten bzw. personenbezogenen Daten geben. Patientendaten enthalten Informationen, die als besonders schützenswert (besondere Kategorien personenbezogener Daten) gelten und müssen deswegen dementsprechend behandelt werden. Auch werden im Gesundheitswesen Daten immer häufiger digital verarbeitet – hier ist ein Beispiel die digitale Patientenakte.
Der Datenschutz in der Arztpraxis fängt mit der Datenerhebung bei Aufnahme bzw. Anlage des Patienten an, es sollten nur die Personenbezogenen Daten der Patienten erhoben werden, die für die Behandlung nötig sind. Dabei ist es vorgeschrieben Patienten über die Verarbeitung zu informieren. Oft wird in der Arztpraxis eine Datenweitergabe von Daten durchgeführt, dazu müssen die Patienten in den meisten Fällen eine Einwilligungserklärung unterschrieben, damit ihre Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Gerade bei der Verarbeitung von Daten der besonderen Kategorien ist es wichtig, den Patientendatenschutz mit einer gründlichen Bestandsaufnahme zu gewährleisten, bei der die analogen Daten aber auch für Daten im IT-System oder Software der Arztpraxis überprüft werden.
Wenn Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, dann dürfen die Patientendaten nur unter den betreuenden Ärzten weitergegeben werden, solange diese notwendig für die Behandlung sind.
Der Arbeitsalltag in einer Arztpraxis kann verschieden Hürden mit sich bringen, allein die Tatsache, dass Patienten im Wartezimmer Gespräche mitverfolgen können, sollte im Rahmen der Erstaufnahme geprüft werden. Diagnosen oder andere Gesundheitsdaten, die an Patientinnen und Patienten ungeschützt übermittelt werden, verstoßen gegen das Datenschutzrecht. Es besteht immer die Gefahr, das sensible Daten durch Telefon, E-Mail oder fehlende Verifizierung an unberechtigte Parteien gelangen deswegen ist der Umgang mit Patientendaten ein Kernteil der Arbeit von Praxen.
Checkliste für den Datenschutz in der Arztpraxis
- Können Personen am Empfang die Gespräche mitverfolgen?
- Kann man Patienteninformation oder Diagnosen mitgehört werden?
- Bleibt der Empfang Akten, Patientendaten oder Arbeits-PCs oft unbeaufsichtigt?
- Ist die Arztpraxis physisch sicher (verschlossene Türen und Fenster, etc).
- Hat der Patient die Einwilligungserklärung der Datenverarbeitung unterschrieben?
- Wird der Datenaustausch am Telefon verifiziert?
- Werden Passwörter sicher vergeben und auch regelmäßig gewechselt?
- Gibt es eine ausreichende IT Sicherheit?
- Gibt es einen Datenschutzbeauftragen oder einen Mitarbeiter, der entsprechende Schulungen besucht hat?
Datenschutz und DSGVO für Krankenhäuser
Der Datenschutz im Krankenhaus ist ebenso essenziell wie in der Arztpraxis – jedoch deutlich komplexer. Krankenhäuser verarbeiten täglich eine große Menge hochsensibler Gesundheitsdaten und stehen gleichzeitig vor stetigen gesetzlichen Neuerungen und verschärften Anforderungen der DSGVO und des nationalen Datenschutzrechts.
Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen spielt auch die ärztliche Schweigepflicht eine zentrale Rolle. Diese gilt selbstverständlich auch im Krankenhausalltag und stellt Mitarbeitende häufig vor Herausforderungen – insbesondere dann, wenn Angehörige Auskunft über den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten verlangen. Ohne klare Prozesse und rechtssichere Regelungen kann es hier schnell zu Datenschutzverstößen kommen.
Ein professionell umgesetzter Datenschutz schützt nicht nur Patientendaten, sondern auch Ihr Krankenhaus vor Bußgeldern, Reputationsschäden und Haftungsrisiken. Gleichzeitig stärkt er das Vertrauen von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden.
Wir unterstützen Krankenhäuser dabei, Datenschutz rechtssicher, praxisnah und effizient umzusetzen.
- Ist ein externer oder interner Datenschutzbeauftragter bestellt?
- Sind Zugriffsrechte auf Patientendaten klar geregelt und dokumentiert?
- Gibt es verbindliche Regeln für Auskünfte an Angehörige?
- Werden Mitarbeitende regelmäßig zum Datenschutz geschult?
- Sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) aktuell?
- Existieren Prozesse für Datenschutzvorfälle und Auskunftsersuchen?
Lassen Sie Ihren Datenschutz im Krankenhaus professionell prüfen und optimieren.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot, das genau auf die Anforderungen Ihres Hauses zugeschnitten ist.
Bußgelder der DSGVO
Da Arztpraxen und Krankenhäuser mit hochsensiblen Daten arbeiten, besteht immer ein hohes Risiko bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Missachtung des Datenschutzes kann zu hohen Bußgeldern führen. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, wie schnell in der Branche Bußgelder drohen. Sei es durch mangelnde technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Verwechslung von Patientendaten oder falsche Rechnungen verstoßen auch gegen das Datenschutzrecht, aber auch fehlende Sicherstellung der Daten (Unbefugter Zugriff oder Daten Leaks) kann zu Bußgelder führen
Verarbeitung von Patientendaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Patientendaten gelten als besondere personenbezogenen daten, diese werden als Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO kategorisiert. Die Rechtsvorschrift für Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten innerhalb Deutschlands ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V.m § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BDSG. Für den gesamten europäischen Raum gilt dagegen der Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) DSGVO. Deshalb ist die datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten unverzichtbar.
Wie lange werden Patientenakten aufbewahrt?
Patientendaten oder die Patientenakte müssen zum Zweck der Behandlung in Papierform und digital erfasst werden (elektronische Patientenakten – ePA). Diese Daten müssen auch nach der Behandlung vom Krankenhaus oder der Arztpraxen aufbewahrt werden.
Es gibt verschiedene Regelungen, zu wann Patientendaten gelöscht werden. Die meisten Daten werden gelöscht, sobald die zehn Jahres Frist ablauft. Andere Daten wie z. B. Röntgenbilder können auch bis zu 30 Jahre gespeichert werden.
Betroffenenrechte, TOMS und VVT als wichtiger Baustein für die Datenverarbeitung in der Kinderbetreuung
Die DS-GVO und das BDSG geben verschiedene Vorgaben, um den Datenschutz für den Umgang mit personenbezogenen Daten sicher zu stellen und zu dokumentieren. Einige davon möchten wir an dieser Stelle ausführen.
An erster Stelle stehen natürlich die Betroffenenrechte, die zum Beispiel sein können:
- Informationspflichten für Betroffene
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Löschung
- Recht auf Vergessenwerden
- Recht auf Widerruf
Oftmals werden diese Rechte rudimentär umgesetzt.
Kümmern Sie sich um Ihre Patienten – beim Thema Datenschutz, können Sie sich auf uns verlassen
Wir stellen sicher das ihre Arztpraxis DSGVO konform arbeitet, da Praxen nach Art. 35 DSGVO umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO bearbeiten wird in den meisten Fällen ein Datenschutzbeauftragter benötigt. Als Dienstleister stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Praxis zur Verfügung – dies oft schon zu attraktiven Konditionen.
Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet
- Erstellung von Konzepten, Prozessen und Abläufen zur rechtssicheren Einhaltung der DS-GVO
- Implementierung, Kontrolle und kontinuierlich Weiterentwicklung von Datenschutzkonzepten
- Schulung und Sensibilisierung von Firmenangehörigen und Mitarbeitern
- Unterstützung unternehmenseigener Datenschutzbeauftragter
- Planung und Durchführung von Audits
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden
Partner und Zertifikate
Datenschutz bringt Sicherheit
Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!
- Sparen Sie Zeit
- Datenschutz mit praktischem Ansatz
- Kurzfristige Umsetzung
- Verständliche Schulungen
Beauftragung eines externen Datenschutzberaters bringt viele Vorteile
Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:
- Unsere Datenschutzexperten sind zertifiziert, verfolgen stets die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und bilden sich kontinuierlich fort – so können interne Ressourcen geschont werden.
- Wir bieten individuelle und maßgeschneiderte Betreuungs- und Beratungsverträge – je nach nötigem Aufwand.
- Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner – unabhängig von Urlaubszeiten oder Ausfällen durch Krankheit
GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.
Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.
Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.
Für wen wir tätig sind
Wir bieten Datenschutzberatung für Unternehmen aller Art – auch für Ihre Mandanten
