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Datenschutzbeauftragter für Gebäudedienstleistungen

Kompetente DSGVO Beratung für Gebäudedienstleistungen – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW

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Datenschutzberatung für Gebäudedienstleistungen

Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Branche.

Auch im Bereich der Gebäudedienstleistung werden immer wieder personenbezogene Daten verarbeitet.

Dier Bereich der Gebäudedienstleistungen ist dadurch geprägt, dass sie besonders vielfältig ist. Facility Service kann klassisch  die Reinigung beinhalten, Transportleistungen, Hausmeisterdienste, Empfang und Wachdienste, Gartendienste und auch Winterdienste. Diese sind Dienstleistungen, die konstant in unserem Alltag präsent sind sei es im öffentlichen Raum, im privaten Bereich oder in Unternehmen.

Datenverarbeitung in der Kinderbetreuung

Betroffenenrechte, TOMS und VVT als wichtiger Baustein für die Datenverarbeitung in der Kinderbetreuung

Die DS-GVO und das BDSG geben verschiedene Vorgaben, um den Datenschutz für den Umgang mit personenbezogenen Daten sicher zu stellen und zu dokumentieren. Einige davon möchten wir an dieser Stelle ausführen.

An erster Stelle stehen natürlich die Betroffenenrechte, die zum Beispiel sein können:

Oftmals werden diese Rechte rudimentär umgesetzt.

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Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfordern einen entsprechenden Schutz

Oft ist es bei Gebäudedienstleistungen notwendig , personenbezogene Daten der besonderen Kategorien zu verarbeiten. Oftmals in Form von Gesundheitsdaten– Allergien oder Krankheiten, sowie Medikamentengaben sind dabei wohl die bekanntesten Beispiele. (Können sie mir bei dem markierten Teil bitte Beispiele auflisten?)

Wir bieten für Einrichtungen passende Beratungskonzepte und unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtlichen Anforderungen an die DSGVO.

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Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet

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Datenschutz bringt Sicherheit

Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!

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Beauftragung eines externen Datenschutzberaters bringt viele Vorteile

Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:

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GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen

„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.

Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.

Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.

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    Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort! Sie möchten mehr über unser Unternehmen und unsere Leistungen erfahren? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Besuchen Sie auch den Blog auf unserer Homepage, in dem unsere Datenschutzexperten regelmäßig Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema Datenschutz geben. Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort.
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