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Datenschutzberatung für Pflegeeinrichtungen

Wir unterstützen Sie und Ihre Pflegeeinrichtung. Neben einer Bestandaufnahme in der wir prüfen ob Sie die aktuellen Vorgaben der DSGVO umsetzen, stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragen für Ihre Pflegeeinrichtung zur Verfügung.

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Datenschutzberatung für Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime verarbeiten täglich personenbezogene Daten besonderer Kategorien im Sinne der DSGVO – insbesondere Gesundheits- und Sozialdaten. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist daher in stationären Pflegeheimen ebenso wie im ambulanten Pflegedienst von zentraler Bedeutung.

Bereits kleine Datenschutzverstöße können zu hohen Bußgeldern, Haftungsrisiken und Vertrauensverlust bei Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden führen. Umso wichtiger ist ein praxisnah umgesetzter Datenschutz, der rechtssicher ist und sich in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

Datenschutz-Dokumentation für Pflegeheime und Pflegedienste

Pflegeeinrichtungen sind mit umfangreichen Dokumentationspflichten vertraut. Auch im Datenschutz sind zahlreiche Unterlagen verpflichtend, darunter:

  • Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

  • Datenschutzrichtlinien und interne Prozesse

  • Regelungen zum Umgang mit Datenschutzvorfällen

Wir unterstützen Ihre Pflegeeinrichtung gezielt bei der Erstellung und Pflege der notwendigen Datenschutzdokumentationen – verständlich, rechtssicher und individuell auf Ihre Einrichtung abgestimmt.

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Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet

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Datenschutz bringt Sicherheit

Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!

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Beauftragung eines externen Datenschutzberaters bringt viele Vorteile

Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:

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GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen

„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.

Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.

Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.

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Externer Datenschutzbeauftragter – Angebot anfordern

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    Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort!
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