
Der externe Datenschutzbeauftragte für E-Commerce
E-Commerce ist ein wichtiger Baustein für viele Unternehmen und eine Herausforderung für den Datenschutz. Worauf diese dabei achten sollten und warum ein externer Datenschutzbeauftragter sie dabei unterstützen kann, lesen Sie in unserem Blog.
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance im Onlinehandel
E-Commerce boomt seit Jahren und stellt für Unternehmen einen wichtigen Vertriebsweg dar. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet und daher greift natürlich auch der Datenschutz. Wichtig ist bei der Umsetzung des Datenschutzes für alle Unternehmen, auf die Besonderheiten der Verarbeitung der Daten zu achten. Beim E-Commerce gibt es besondere Ansprüche an den Datenschutz.
Kunden erwarten nicht nur ein komfortables Einkaufserlebnis, sondern auch einen zuverlässigen Schutz ihrer Daten. Gleichzeitig müssen Unternehmen eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben einhalten, insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gerade im E-Commerce, wo täglich große Mengen sensibler Informationen verarbeitet werden, ist ein strukturiertes Datenschutzmanagement unverzichtbar. Welche Anforderungen das sind, wollen wir in diesem Blogartikel genauer beleuchten und auch aufzeigen, wie ein externer Datenschutzbeauftragter dabei unterstützen kann.
Transparente Informationspflichten und aktuelle Anforderungen
Ein zentrales Element eines wirksamen Datenschutzes ist die transparente Information der Betroffenen vor der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Unternehmen sind verpflichtet, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, zum Beispiel in einer klar verständlichen und aktuellen Datenschutzerklärung darzulegen, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden.
Diese Erklärung sollte regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Vorgaben angepasst werden.
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Neuerung: Widerrufsfunktion für Verträge B2C ab Juni 2026
Nicht im Sinne des Datenschutzes, aber trotzdem wichtig zu wissen: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen durch einen neuen Paragrafen im BGB eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Ziel ist es, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, online geschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie geschlossen wurden. Daher gibt es nach §35a BGB nun die Verpflichtung für einen Widerrufsbutton im B2C-Fernabsatz.
Einwilligungsmanagement und technische Schutzmaßnahmen
Viele Verarbeitungsprozesse im E-Commerce, wie etwa die Nutzung von Tracking-Tools oder der Versand von Newslettern, erfordern eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Diese Einwilligungen müssen transparent eingeholt und dokumentiert werden.
Darüber hinaus ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) notwendig, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Dazu zählen unter anderem Verschlüsselungstechnologien, Zugriffsmanagement und regelmäßige Überprüfungen der IT-Sicherheit.
Auftragsverarbeitung und Zusammenarbeit mit Dienstleistern
Häufig werden im E-Commerce externe Dienstleister für Aufgaben wie Zahlungsabwicklung, Versand oder IT-Dienstleistungen eingebunden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch diese Partner die Datenschutzvorgaben einhalten.
Dies geschieht durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträgen), in denen die Einhaltung und die Verantwortlichkeit für den Datenschutz sowie die Maßnahmen eindeutig und DS-GVO-konform geregelt sind. Eine regelmäßige Überprüfung der Vertragspartner auf Einhaltung der Datenschutzstandards ist ratsam.
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Die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten im E-Commerce
Bei der Komplexität des Datenschutzes, welcher in der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist, ist es nicht immer einfach als Verantwortlicher alle Einhaltungen im Blick zu haben. Gerade bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im E-Commerce können durch Verknüpfungen, auch im Hintergrund und in IT-Infrastrukturen, nicht immer sofort im Sinne des Datenschutzes wahrgenommen oder beurteilt werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung ein, um Unternehmen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu unterstützen. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Bewertung bestehender Prozesse, die Erstellung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung sowie die Beratung zu Einwilligungsmanagement und Cookie-Bannern. Er begleitet die Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), schult Mitarbeitende im Umgang mit personenbezogenen Daten und überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus unterstützt er bei der Anpassung von Verträgen mit Dienstleistern und im Umgang mit Datenschutzvorfällen.
Er ist dabei auch Ansprechpartner für Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden.
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Weitere zentrale Datenschutzthemen im E-Commerce
Neben den grundlegenden Anforderungen sind weitere Aspekte von Bedeutung. Dazu zählen die Absicherung von Zahlungsprozessen, der professionelle Umgang mit Betroffenenrechten wie Auskunft, Löschung oder Widerspruch sowie die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei neuen Technologien oder umfangreicher Datenverarbeitung.
Im Falle von Datenschutzvorfällen unterstützt der externe Datenschutzbeauftragte bei der Einhaltung von Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und entwickelt Strategien zur Schadensbegrenzung.
Erste Schritte für Unternehmen im Datenschutz
Um Datenschutz im E-Commerce erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen Informationspflichten und Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisieren, Einwilligungsprozesse für Cookies, Newsletter und Tracking-Tools rechtskonform gestalten, Verträge mit Dienstleistern auf Datenschutzkonformität prüfen, technische Schutzmaßnahmen implementieren und dokumentieren sowie Mitarbeitende für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisieren.
Dabei kann ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützend zur Verfügung stehen.
Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir betreuen Mandanten bundesweit. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.



