IT-Sicherheit als Fundament für wirksamen Datenschutz in Unternehmen

Wer den Datenschutz sicher umsetzen will, der sollte auch einen Blick darauf werfen, wie neue Systeme datenschutzkonform in Unternehmen und Organisationen implementiert werden können.

Neue Software sicher und DS-GVO-konform einführen

In Unternehmen und Organisationen werden immer mehr und immer effizientere Systeme und Programme eingesetzt. Die Digitalisierung macht nicht erst durch die Nutzung von KI große Sprünge und stellt daher auch den Datenschutz vor neue Herausforderung.

Die IT-Sicherheit als Teil des Datenschutzes ist dabei ein wichtiger Baustein. IT-Sicherheit bildet den Grundstein für den Schutz personenbezogener Daten und ist somit ein zentraler Baustein jeder Datenschutzstrategie – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Gefahren erkennen und Risiken minimieren

Um IT-Sicherheit effektiv umzusetzen, müssen Unternehmen in der Lage sein, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Cyberkriminelle bedienen sich immer raffinierterer Methoden, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Wer die Schwachstellen in den eigenen Systemen kennt, kann gezielt Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren oder im besten Fall ganz auszuschalten.

BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ AUF DER UNTERNEHMENSWEBSEITE – WEBSITE-SCAN

Phishing und Social Engineering: Die häufigsten Angriffsmethoden

Zu den größten Bedrohungen im Bereich der IT-Sicherheit zählen Phishing und Social Engineering. Bei Phishing-Angriffen geben sich Täter als vertrauenswürdige Personen oder Organisationen aus, um sensible Daten wie Zugangsdaten zu erbeuten.

Dies geschieht häufig über gefälschte E-Mails oder Webseiten, die täuschend echt gestaltet sind. Social Engineering geht noch einen Schritt weiter: Hier versuchen Angreifer, durch gezielte Manipulation von Mitarbeitenden Zugang zu Systemen oder Daten zu erhalten – etwa durch gefälschte Anrufe eines angeblichen IT-Supports.

Warnsignale: So erkennen Sie Phishing-Angriffe

Um sich vor Phishing und Social Engineering zu schützen, ist Aufmerksamkeit gefragt. Typische Merkmale verdächtiger Nachrichten sind:

  • ungewöhnliche oder leicht abgewandelte E-Mail-Adressen und Website-URLs
  • unpersönliche oder fehlerhafte Anrede
  • unseriöse Angebote oder unrealistische Versprechen
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Aufforderungen zu sofortigem Handeln oder Drohungen (z. B. Kontosperrung)
  • unerwartete oder seltsam benannte Anhänge
  • Anhänge von unbekannten Absendern

Bei verdächtigen Anfragen gilt: Bleiben Sie kritisch, überprüfen Sie die Identität des Absenders und geben Sie niemals Zugangsdaten preis. Unbekannten Dritten sollte grundsätzlich kein Zugriff auf interne Systeme gewährt werden.

BLOG-TIPP: QUISHING – FALSCHE QR-CODES ALS SICHERHEITSRISIKO

Sichere Einführung neuer Softwarelösungen

Die Einführung neuer Software oder Systeme bietet Unternehmen viele Chancen – birgt aber auch Risiken für die IT-Sicherheit. Bereits in der Planungsphase sollten Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um spätere Schwachstellen zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der Installationsquellen: Software sollte ausschließlich aus vertrauenswürdigen Quellen und nach fachlicher Überprüfung installiert werden.
  • Bewertung der Sicherheit: Vor der Implementierung muss eine umfassende Sicherheitsanalyse erfolgen, idealerweise durch einen IT-Sicherheitsexperten. Dabei werden Risiken durch Schnittstellen, Datenübertragungen und Verschlüsselung bewertet.
  • Schutzmechanismen: Funktionen wie Passwortsicherheit, Zwei-Faktor-Authentifizierung und rollenbasierte Zugriffskontrollen sollten vorhanden und aktiviert sein.

Datenschutzkonforme Nutzung neuer Systeme

IT-Sicherheit und Datenschutz gehen Hand in Hand. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtend. Bei Einsatz von KI-Systemen sind zudem die Vorgaben der KI-Verordnung (KI-VO oder AI ACT) zu beachten. Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, darf eine Software im Zweifel nicht eingesetzt werden.

Darüber hinaus sollten Unternehmen darauf achten, dass nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten verarbeitet werden und nur befugte Mitarbeitende Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Die Vergabe von Rollen und Berechtigungen muss klar geregelt sein.

Bereits vor der Einführung sollte festgelegt werden, wie Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Ebenso ist es wichtig zu prüfen, ob Datenschutzhinweise für Betroffene angepasst oder ergänzt werden müssen und ob Auskunftsbegehren von Betroffenen technisch umgesetzt werden können.

Werden Daten durch die Software an Dritte oder in Nicht-EU-Länder übermittelt, ist besondere Sorgfalt geboten. Die Einbindung des Datenschutzbeauftragten, des Betriebsrats und von IT-Sicherheitsexperten ist bei der Einführung neuer Software unerlässlich.

IT-Sicherheit als fortlaufender Prozess

IT-Sicherheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Systeme überprüfen, Schwachstellen identifizieren und neue Bedrohungen im Blick behalten. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Updates und Patches für alle Systeme und Anwendungen, die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Gefahren, die Durchführung von IT-Sicherheitschecks und Audits sowie die Etablierung klarer Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

IT-Sicherheit ist unverzichtbar für den Datenschutz

Ein wirksamer Datenschutz ist ohne eine solide IT-Sicherheitsstrategie nicht möglich. Unternehmen aller Branchen und Größen sind gefordert, ihre Systeme kontinuierlich zu schützen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und technische sowie organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Nur so können sie den Schutz sensibler Daten gewährleisten und den Anforderungen der Gesetzgebung dauerhaft gerecht werden.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir betreuen Mandanten bundesweit. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot. Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

Teilen auf
Dennis Manz
Dennis Manz

Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.

Anfrage