
Datenschutz auf der Unternehmenswebseite – Website-Scan
Wer eine Webseite betreibt, muss auch hier den Datenschutz umsetzen.

Wer eine Webseite betreibt, muss auch hier den Datenschutz umsetzen.

Bußgelder im Datenschutz können teuer werden – was Unternehmen und Organisationen tun können, um den Datenschutz einzuhalten und keine Bußgelder zu riskieren, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Fehler im Datenschutz können teuer werden und das Vertrauen bei den Betroffenen ebenso nachdrücklich beeinflussen.

Auf einer Webseite werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher muss auch eine Homepage die Vorgaben aus dem Datenschutz erfüllen. Wie ein Website-Scan bei der Umsetzung des Datenschutzes helfen kann, lesen Sie in unserem Blogartikel.

Der Datenschutz betrifft alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören auch Vereine. Ein Beispiel der LDI NRW zeigt, welche Stolperfallen es dabei im Alltag gibt.

Bußgelder und Schadensersatzansprüche können im Datenschutz schnell teuer werden. Auch bei Hackerangriffen und anderen Cybersicherheitsvorfällen kann eine meldepflichtige Datenpanne vorliegen, welche zu Bußgeldern führen kann.

Ein Fall, welcher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun bezüglich der Verschlüsselung mit TLS verhandelt wurde, zeigt das diese Art von Verschlüsselung gerade im Bereich von Datenschutz nicht einfach einzusetzen ist.

Ein Datenleck bei E-Autos machte bereits Ende 2024 noch einmal klar, wie wichtig der Umgang mit personenbezogenen Daten ist. Warum Datenlecks für den Datenschutz eine große Gefahr darstellen, lesen Sie in unserem Datenschutzblog.

Die Nichteinhaltung des Datenschutzes kann zu hohen Bußgeldern für Unternehmen führen. Gerade die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage zum Beispiel für Werbezwecke ist immer wieder ein großes Problem.

Der AI Act wurde vom EU-Gesetzgeber als erste Richtlinie für die Nutzung von KI in diesem Jahr verabschiedet. Nun muss dieser auf nationaler Ebene in die bestehenden Gesetze eingebunden und umgesetzt werden. Das betrifft auch den Datenschutz bei der Arbeit mit KI. Einige umzusetzende Fristen laufen bereits im Februar 2025 aus.