
Den Datenschutz einhalten außerhalb des Arbeitsplatzes
Wer außerhalb der Unternehmensräume sicher arbeiten möchte, der muss einiges beachten. Der Verantwortliche muss dabei auf die Umsetzung des Datenschutzes achten.

Wer außerhalb der Unternehmensräume sicher arbeiten möchte, der muss einiges beachten. Der Verantwortliche muss dabei auf die Umsetzung des Datenschutzes achten.

Mitarbeiter und Bewerber sind Betroffene im Sinne des Datenschutzes, da ihre personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. Was ist dabei zu beachten und wie setzt man den Datenschutz im Umgang mit Mitarbeiter- und Bewerberdaten um?

Quishing – also das Abgreifen von sensiblen Daten und Zugängen über gefälschte QR-Codes – ist eine neue Form von Cyberkriminalität. Warum diese auch für Unternehmensdaten, personenbezogene Daten und den Datenschutz gefährlich werden kann, lesen Sie hier.

Mitarbeiterbefragungen gehören zu einer gut geführten HR-Politik dazu. Auch hier gilt es sich über die Einhaltung des Datenschutzes vor der Durchführung Gedanken zu machen.

IT-Sicherheit und Datenschutz greifen ineinander, da durch die Digitalisierung immer mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gerade Mitarbeiter sind bei dem Thema IT-Sicherheit ein wichtiger Baustein, um auch den Datenschutz sicher umzusetzen.

Im Umgang mit Gesundheitsdaten stehen Verantwortliche im Datenschutz vor besondere Herausforderungen.

Neue Arbeitskonzepte können Unternehmen flexibler machen und bei der Mitarbeiterbindung hilfreich sein – bilden aber auch neue Ansprüche an den Datenschutz. Was bei New Work und Open Spaces zu beachten ist, zeigen wir in diesem Blog.

Der Betriebsrat hat auch in Sachen Datenschutz einige Aufgaben zu bewerkstelligen. Auch an ihn werden unterschiedlichste Anforderungen bei der Einhaltung von DS-GVO und BDSG gestellt.

Awareness spielt in der IT-Nutzung eine wichtige Rolle. Da IT-Sicherheit ein wichtiger Baustein für den Datenschutz und die Umsetzung der DS-GVO darstellt, sind Awareness-Schulungen in Unternehmen ein wichtiger Baustein.

In der Regel werden bei der Arbeit mit Mitarbeitern und Bewerbern personenbezogene Daten verarbeitet. Daher gelten diese auch als Betroffene im Sinne des Datenschutzes. Hier gilt es die Informationspflicht zu beachten.